SOKA-Bau Mahnbescheid oder Beitragsforderung erhalten?
Sofort handeln!

Bei Mahnbescheiden beträgt die Widerspruchsfrist nur eine Woche.
Sie müssen sofort handeln, andernfalls kann ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie beantragt werden.

Wir prüfen den Mahnbescheid & die Beitragsforderung für Sie


Sie müssen jetzt reagieren.

Eine Woche Widerspruchsfrist bei Mahnbescheiden!

Wenn man die Forderung ignoriert, wird diese sich auf keinen Fall von selbst erledigen. Leider – und das ist keine leere Drohung – wird es erst richtig teuer, wenn man die Schreiben der Sozialkassen ignoriert, aber auch, wenn man falsch reagiert oder unvollständige Angaben macht. 

Wir beraten Sie gerne und verteidigen Sie in dieser schwierigen Materie.
Unser Team hat die nötige Erfahrung in diesem Bereich.

Wichtig ist es, jetzt sofort zu reagieren.

Sind die Beiträge überhaupt berechtigt?

Wir setzen uns täglich mit der Thematik auseinander.

Muss sich der Betrieb am Beitragsverfahren der Sozialkassen beteiligen?

Wir prüfen, ob eine Beteiligung infrage kommt.

Sind die Beiträge
korrekt berechnet?

Häufig kommt es vor, dass Beiträge zu hoch berechnet wurden.

Liegen sonstige Chancen oder Auffälligkeiten vor?

Eine allgemeine Prüfung wird vorgenommen, um sonstige Chancen zu nutzen.

Wir sind deutschlandweit tätig für Sie
und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Wir prüfen die Forderung / den Bescheid.

Mobirise

Rechtsanwalt & Mediator
Paul-Albert Schullerus MM

Wieso ist es wichtig,
jetzt zu reagieren?

Die Widerspruchsfrist beträgt lediglich eine Woche. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sofort zu handeln, zu prüfen und wenn nötig einen Widerspruch einzulegen.

In einigen Fällen sind die Zahlungsaufforderungen und Bescheide nicht gerechtfertigt oder falsch berechnet worden.

Ihre Vorteile mit meiner Kanzlei:

  • Mit unserem Kanzleisitz in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht Wiesbaden arbeiten wir am Puls des Geschehens. Es gibt nur zwei Arbeitsgerichte in ganz Deutschland, an denen solche Klageverfahren geführt werden können. Für die alten Bundesländer ist dies Wiesbaden und für die neuen Bundesländer ist es Berlin.
  • Wir haben die Erfahrung um hier zu helfen.  
  • Wir prüfen die Forderung und widersprechen der unberechtigten Forderung.

Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus MM 
Weidenbornstr. 41 
65189 Wiesbaden 

Telefon: 0611 / 171 829 74
Fax: 0611 / 171 829 75